Bei der Fotografie mit Menschen stehen zwei rechtliche Grundsätze zum Teil im Widerspruch. Der Fotograf gilt als Urheber eines Bildes und das Werk ist somit durch seine Schöpfung urheberrechtlich geschützt. Das Model, die abgebildete Person, ist durch die Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) geschützt. Um diesen Widerspruch aufzulösen, braucht es einen Vertrag.
TfP / TfCD
Fotoaufnahmen auf TFP-Basis finden sowohl auf Amateurebene als auch im professionellen Bereich statt. Häufig finden Aufnahmen auf TFP-Basis im experimentellen Bereich Anwendung, der weniger auf die kommerzielle Auswertung der späteren Bilder abzielt, als dass sie das handwerkliche Geschick und ästhetische Gespür des Fotografen und die Ausstrahlung des Models widerspiegeln sollen. Bilder aus TFP-Fotoaufnahmen dienen somit meistens der Eigenwerbung für Model und Fotograf.
Pay
Der Gegensatz zu TFP-Fotoaufnahmen sind sogenannte „Pay“-Fotoaufnahmen, bei denen entweder das Fotomodel den Fotografen, oder der Fotograf das Fotomodell bezahlt. Wird das Model bezahlt, ist durch das Honorar der Aufwand des Models normalerweise abgegolten, d. h. das Model erhält im Gegensatz zu TFP-Fotoaufnahmen keine Bildabzüge, es sei denn, dies wird anders vereinbart. Pay-Aufnahmen sind die Regel bei kommerziellen Fotos (Werbung). Das Model ist auch damit einverstanden, dass die Fotografie entsprechend in der Werbung oder anderweitig verwendet wird (Model-Release).
Mein TfP-Vertrag:
Auch wenn ein Vertrag keinen 100%igen Schutz vor Missbrauch bietet, ist er dennoch eine wichtige Grundlage und regelt die spätere Verwendung der Bilder - insbesondere zum Schutz des Models.
Die vertraglichen Vereinbarungen können vorgängig individuell abgeändert oder ergänzt werden.
Vertrag „TfP“
Der Fotograf und das Model vereinbaren unwiderruflich, dass unter folgenden Bedingungen das Model dem Fotografen für Fotoaufnahmen unentgeltlich zur Verfügung steht.
1a Art der Aufnahmen: (Zutreffendes ankreuzen)
[ ] Portrait [ ] Lifestyle [ ] Fashion [ ] Dessous/Bademode [ ] Bodypainting
[ ] Akt [ ] Teilakt [ ] verdeckter Akt [ ] Reportage [ ] Video
[ ] _____________________________________________________________________________________
1b Nennung des Fotografen und des Models
Bei Publikationen durch das Model kann der Fotograf "FO.TO" als Bildquelle angegeben werden.
Namen und Adressdaten des Models sind vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben.
2. Kosten / Entschädigung
Die Vertragspartner (Model und Fotograf) verzichten gegenseitig auf finanzielle Entschädigung. Ohne anderslautende Vereinbarung gehen die Fahrtkosten des Models und das Honorar der Visagistin zu Lasten des Models. Allfällige Mietkosten Studio, Fotoequipment und eigene Fahrtkosten gehen zu Lasten des Fotografen. Bei Verwendungen im kommerziellen Bereich (Werbung) sind vorgängig die Entschädigungen/Honorare neu zu verhandeln.
3. Rechte des Models
Das Model kann die vom Fotografen zur Verfügung gestellten Aufnahmen ohne Einschränkung aufbewahren, publizieren oder verändern. Das Model darf zum Aufnahmetermin eine Person des Vertrauens als stille Beobachter/in mitbringen. Das Model hat das Recht, während den Aufnahmen unangenehme Posen und Darstellungen abzulehnen. Bei Akt- oder ähnlichen Aufnahmen hat das Model das Recht – auch nachträglich nach der Sichtung der bearbeiteten Aufnahmen - jegliche Veröffentlichung der betreffenden Bilder einzuschränken oder ganz verbieten.
4. Rechte des Fotografen
Der Fotograf darf aus den gemachten Aufnahmen eine Auswahl treffen und misslungene oder doppelte Aufnahmen löschen. Der Fotograf darf die Bilder uneingeschränkt aufbewahren. Der Fotograf ist berechtigt, an den hergestellten Fotos Retuschen mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen. Auch dürfen vom Fotografen die Fotos für Fotomontagen verwendet werden. Der Fotograf darf die Aufnahmen für folgende Zwecke verwenden: Als in Präsentationsmappen, als Referenzarbeiten, zu Schulungszwecken im Bereich der der Fotografie, Ausstellungen, auf der eigenen Internetseite, auf Internetseiten von Foto-Communities, Fotoclubs, Social Media. Andere Nutzungsarten, insbesondere eine kommerzielle Nutzung, sind ohne schriftliche Einwilligung des Models nicht gestattet.
**Dem Fotografen ist es untersagt, die Fotos in einer Art und Weise zu nutzen, welche den Ruf des Models schädigen könnten.
Der Fotograf hat das Recht, nachdem die Bilder dem Model übergeben wurden, die Fotos zu löschen. Es gibt keine Aufbewahrungspflicht. Ebenso gibt es keine Ersatzansprüche durch Verlust der Fotos, zum Beispiel durch technische Pannen.
5. Übergabe der Bilder
Die Übergabe der Bilder von Fotografen an das Model erfolgt innerhalb von vier Wochen nach dem Aufnahmedatum auf einem Download-Server. Der Fotograf übergibt die Bilder in der bestmöglichen Qualität (hochauflösend). Nachdem die Bilder übergeben wurden, ist das Model für die sichere Verwahrung selbst verantwortlich. Eine Nachlieferung kann nicht garantiert werden.
6. Individuelle Vereinbarungen
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Je ein Exemplar dieses Vertrages bleibt beim Fotografen und beim Model